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Einführung Bürgergeld läuft bislang problemlos, bedeutet aber zusätzliche Arbeit für Jobcenter

Die Einführung des Bürgergeldes ist aus Sicht des Jobcenter-Geschäftsführers Michael Stier für die Leistungsberechtigten bislang problemlos verlaufen. Für die Beschäftigten des Jobcenters bedeute es aber zusätzliche Arbeit. Seit 1. Juli sind zahlreiche Neuerungen des Bürgergeldes in Kraft. Das Jobcenter erhält neue Fördermöglichkeiten. Auch die Zusammenarbeit mit den Leistungsberechtigten soll sich ändern.

Seit 1. Januar 2023 gibt es das neue Bürgergeld. Mit der ersten Stufe haben sich im Januar die Regelsätze erhöht. Außerdem wurden Karenzzeiten eingeführt, die Vermögen und Wohnraum in den ersten zwölf Monaten des Bürgergeld-Bezuges unberücksichtigt lassen. Die Einführung des Bürgergeldes verlief aus Sicht des Jobcenter-Geschäftsführers Michael Stier bislang ohne Probleme: „Die Umstellung ist reibungslos verlaufen. Die Leistungsberechtigten haben zuverlässig ihr Geld bekommen. Bislang stellen wir aber keine Vereinfachung unserer Arbeit durch das Bürgergeld fest. Im Gegenteil: Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten die Neuerungen zusätzliche Arbeit. Zusammen mit weiteren Herausforderungen, wie den gestiegenen Energiekosten, ist die tägliche Arbeit unserer Beschäftigten mit hoher Arbeitsbelastung verbunden.“

Mit der zweiten Stufe sind zum 1. Juli 2023 die Freibeträge bei Einkommen gestiegen. Zudem erhält das Jobcenter neue Möglichkeiten, die Weiterbildung von Arbeitsuchenden zu unterstützen. Ebenfalls seit 1. Juli 2023 erhalten Bürgergeldempfänger zusätzlich Geld vom Jobcenter, wenn sie sich beruflich weiterbilden. Dauert eine Weiterbildung mindestens acht Wochen und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Arbeitsuchende für die Teilnahme jeden Monat einen Bonus in Höhe von 75,00 Euro zusätzlich zum Bürgergeld. Führt die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss gibt es sogar 150,00 Euro zusätzlich im Monat.

Arbeitsuchende erarbeiten künftig gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung. Der Kooperationsplan stellt die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und legt Schritt für Schritt in verständlicher Sprache den Weg in Ausbildung oder Arbeit fest. Bei Meinungsverschiedenheiten zum Kooperationsplan soll künftig ein Schlichtungsverfahren helfen.

Jobcenter-Geschäftsführer Michael Stier sieht die Neuerungen grundsätzlich positiv: „Für das Jobcenter Region Hannover war berufliche Weiterbildung immer wichtiger als schnelle Arbeitsaufnahme. Wir setzen mehr auf Dialog mit den Arbeitsuchenden, statt auf Druck. Deswegen hatten wir auch schon in der Vergangenheit wenig Kürzungen bei Geldleistungen.“ Der finanzielle Bonus biete neue Anreize für Arbeitsuchende, sich weiterzubilden oder einen Berufsabschluss zu machen. Mit Kooperationsplan und dem Schlichtungsverfahren bekomme das Jobcenter neue Möglichkeiten, gemeinsam mit den Menschen Ziele zu erarbeiten und verbindliche Schritte zu vereinbaren. „Ich lade alle Arbeitsuchenden ein: Machen Sie einen Termin bei uns und lassen Sie sich zu Ihren neuen Möglichkeiten beraten!“

Aktuell erhalten rund 58.000 Haushalte mit 112.000 Personen in der Region Hannover Bürgergeld vom Jobcenter.

Mehr Infos unter www.jobcenter-region-hannover.de/buergergeld.

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