Heizung

Auch wenn Sie bisher kein Geld vom Jobcenter bekommen, können Sie jetzt aufgrund der hohen Heizkosten einen Anspruch haben. Hohe Energiepreise bringt viele Menschen in finanzielle Nöte.

Wenn Sie nicht genug Geld verdienen, um Abschlagszahlungen oder Nachzahlungen zu bezahlen, lassen Sie prüfen, ob Sie einen Anspruch auf finanzielle Hilfe haben! Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können Sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln. Der Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets kann ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld begründen.

Stellen Sie dazu einen Antrag auf Bürgergeld!


Gleichzeitig bitten wir um Verständnis für etwas längere Bearbeitungszeiten. Wir erhalten aktuell viele Anfragen und Anträge. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Sie tun ihr Möglichstes, um alle Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Aktuell dauert es schon mal ein paar Tage länger als sonst.

Damit die Bearbeitung nicht unnötig verzögert wird: Rufen Sie bitte nicht an und schreiben Sie keine E-Mails, um nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen – wenigstens in den ersten 14 Tagen.

Heizkosten

Heizkosten übernimmt das Jobcenter Region Hannover in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, sofern der Heizkostenverbrauch nicht als zu hoch angesehen wird.

Ist dies der Fall, erfolgt nach Ablauf einer Übergangsfrist eine Reduzierung der Heizkosten auf die geltenden Grenzwerte:

 

angemessene Kosten pro m² (angemessene Wohnfläche)

 

zentrale
Wassererwärmung

dezentrale
Wassererwärmung

Erdgas 

2,84 €

2,57 €

Fernwärme    

2,04 €

1,83 €

Heizöl

2,88 €

2,61 €

Heizstrom

-5,37 €
Holzpellets2,58 €2,30 €
Wärmepumpe2,33 €2,09 €

 

 

Sie möchten Strom sparen? Informationen dazu erhalten Sie unter www.stromsparcheck-hannover.de

 

 

Neben- und Heizkostenabrechnungen

Sie erhalten grundsätzlich einmal jährlich eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung von Ihrem Vermieter. Nach Erhalt dieser Heiz- und Nebenkostenabrechnung sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich beim Jobcenter einzureichen. Bei Nachzahlungen prüft das Jobcenter, ob die erhöhten Kosten übernommen werden können.

Bitte beachten Sie:

Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen mindern die Kosten der Unterkunft im Folgemonat der Gutschrift oder Überweisung (Zeitpunkt des Zuflusses der Rückzahlung oder Zeitpunkt der Gutschrift) und werden mit Ihren laufenden Leistungen verrechnet.

Sollten sich zudem auch die monatlichen Abschläge ändern, müssen Ihre Kosten der Unterkunft neu berechnet werden.

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