Heizung

Heizkosten

Heizkosten werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten erbracht. Ausnahmen gelten, wenn der Heizkostenverbrauch als zu hoch anzusehen ist. 

In diesem Fall werden nach einer Übergangsfrist (in der Regel sechs Monate) nur noch Heizkosten in angemessener Höhe übernommen. 

Grundlage für die Bestimmung der Angemessenheit der Heizkosten ist die für Ihre Bedarfsgemeinschaft angemessene Wohnfläche und der, je nach Heizungsart, geltende Grenzwert für Heizkosten pro Quadratmeter.

 

Seit 1. Januar 2026 gelten folgende Kosten als angemessen:

 angemessene Kosten pro m² (angemessene Wohnfläche)
 zentrale
Wassererwärmung
dezentrale
Wassererwärmung
Erdgas 2,08 €1,86 €
Fernwärme    2,10 €1,83 €
Heizöl2,13 €1,94 €
Heizstrom-5,09 €
Holzpellets1,75 €1,58 €
Wärmepumpe1,68 €1,49 €

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Welche Wohnungsgröße ist angemessen?

Als angemessene Wohnfläche gilt bei den Heizkosten: 

  • 1 Person      bis 50 Quadratmeter
  • 2 Personen  bis 60 Quadratmeter
  • 3 Personen  bis 75 Quadratmeter
  • 4 Personen  bis 85 Quadratmeter

Für jedes weitere Familienmitglied erhöht sich die Wohnfläche um 10 Quadratmeter. Liegen zum Beispiel gesundheitliche Gründe vor, die eine größere Wohnung rechtfertigen, können auch größere Wohnungen anerkannt werden.

Die angemessenen Kosten für Heizaufwendungen richten sich während der Karenzzeit nicht nach der angemessenen, sondern nach der tatsächlichen Wohnungsgröße.

Kosten für energetisch sanierten Wohnraum

Bei energetisch saniertem Wohnraum können höhere Unterkunftskosten übernommen werden. Die Höhe ist abhängig vom Endenergiebedarf, der dem Energieausweis entnommen werden kann.

Neben- und Heizkostenabrechnungen

Sie erhalten grundsätzlich einmal jährlich eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung von Ihrem Vermieter. Nach Erhalt dieser Heiz- und Nebenkostenabrechnung sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich beim Jobcenter einzureichen. Bei Nachzahlungen prüft das Jobcenter, ob die erhöhten Kosten übernommen werden können.

Bitte beachten Sie:

Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen mindern die Kosten der Unterkunft im Folgemonat der Gutschrift oder Überweisung (Zeitpunkt des Zuflusses der Rückzahlung oder Zeitpunkt der Gutschrift) und werden mit Ihren laufenden Leistungen verrechnet.

Sollten sich zudem auch die monatlichen Abschläge ändern, müssen Ihre Kosten der Unterkunft neu berechnet werden.

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