Wichtige Fragen - FAQ

Anzahl der gefundenen Fragen:  

Leistungen vom Jobcenter

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  • Bekommen Selbständige und Freiberufler Bürgergeld?

    Einen Anspruch auf Leistungen haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Der Betrag, den Sie erhalten können variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.

    Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden.

    Sie können den Antrag auf Leistungen digital stellen. Alternativ ist ein Antrag auch telefonisch, per E-Mail oder per Post möglich.

    Wenn Sie Unterstützung hinsichtlich Ihrer laufenden Betriebsausgaben benötigen, kann es Kredite oder Zuschüsse geben, die für Sie als Unternehmer evtl. als Soforthilfe in Betracht kommen, ohne dass Sie Bürgergeld beantragen müssen.

  • Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld?

    Das Arbeitslosengeld wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert. Das Arbeitslosengeld erhalten Sie daher von der Agentur für Arbeit, wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

    Diese Voraussetzung gibt es bei dem durch das Jobcenter gezahlten Bürgergeld nicht. Außerdem wird bei der Berechnung der Höhe des Bürgergeldes der Bedarf aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft (siehe zur Erläuterung „Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?“) berücksichtigt.

    Das Arbeitslosengeld bezieht sich hingegen immer nur auf eine Person und richtet sich nach der Höhe Ihres Verdienstes der vergangenen zwölf Monate. Die Leistungen berechnen sich dementsprechend auch sehr unterschiedlich.

  • Wie wird das Einkommen oder Vermögen des Partners oder der Partnerin berücksichtigt?

    Das Einkommen und Vermögen wird in der Regel auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt. Das gilt umgekehrt auch für ihr Einkommen und Vermögen.

  • Was ändert sich, wenn ich durch das Einkommen meines Partners/meiner Partnerin keine Leistungen mehr vom Jobcenter erhalte?

    Für Sie ist jetzt die Agentur für Arbeit zuständig. Sie können sich bei der Suche nach einer Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung an die Agentur für Arbeit wenden.
    Telefon (gebührenfrei): 08004555500.

    Für die Beratung, Arbeitsvermittlung und viele Förderangebote ist  kein Leistungsanspruch erforderlich.

    Frauen, Berufsrückkehrende und Mütter können sich auch an Frau Wassermann, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, wenden.
    Telefon: 0511 9192096 oder E-Mail: hannover.bca[at]arbeitsagentur.de.

  • Wann kann ich Geld vom Jobcenter erhalten?

    Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie nicht genug Geld haben, um davon zu leben.

    Wenn Sie in der Region Hannover leben, können Sie dazu einen Antrag auf Bürgergeld bei uns stellen.

    Wir prüfen dann, ob Sie einen Anspruch haben.

  • Welche Leistungen kann ich vom Jobcenter erhalten?

    Wir beraten und unterstützen Sie bei der Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung.
    Wir können Ihnen eine Ausbildung oder Weiterbildung bezahlen.

    Für die Dinge des täglichen Bedarfs wie Essen oder Kleidung können Sie Geld erhalten.

    Außerdem können wir die Kosten für Miete und Heizung übernehmen.

    Wenn Sie Kinder haben, können Sie Geld für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch und Freizeitaktivitäten entstehen, erhalten.

Kontakt zum Jobcenter

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  • Ich habe keinen Leistungsanspruch mehr. Werde ich trotzdem beraten, wenn ich Fragen zu Weiterbildung oder Ausbildung habe?

    Sie können sich bei der Suche nach einer (anderen) Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung an die Agentur für Arbeit wenden.
    Telefon (gebührenfrei): 08004555500, Montag - Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

  • Ich möchte wissen, ob mein Antrag bearbeitet worden ist. An wen kann ich mich wenden?

    Fragen zu Ihrem Antrag beantwortet ihr zuständiges Leistungsservice-Team in Ihrem Jobcenter-Standort. Die Übersicht der Standorte finden Sie hier.

  • Ich möchte einen Termin im Jobcenter Region Hannover. Wie bekomme ich den?

    Wenn Sie einen Termin im Jobcenter wünschen, rufen Sie bitte die zuständige Bearbeiterin oder den zuständigen Bearbeiter in ihrem Jobcenter-Standort an oder. Die Übersicht der Standorte finden Sie hier.

    Sollten Sie noch keine Bearbeiterin oder Bearbeiter haben, rufen Sie uns an unter 0511 6559-1000.

  • Ich kann einen Termin nicht wahrnehmen. Was soll ich tun?

    Bitte informieren Sie uns zu früh wie möglich per E-Mail oder Telefon, wenn Sie einen Termin im Jobcenter nicht wahrnehmen können.

    Ihren zuständigen Jobcenter-Standort mit den Kontakten finden Sie hier.

     

  • Ich bin nicht einverstanden mit einer Entscheidung des Jobcenters. Was kann ich tun?

    Wenn Sie eine Entscheidung von uns nicht verstehen, erklären wir sie Ihnen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.

    Gegen eine Entscheidung können Sie schriftlich Widerspruch einlegen.

  • Ich möchte mich beschweren. Wie kann ich das machen?

    Sie können sich bei der zuständigen Teamleitung beschweren, wenn Sie sich durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter nicht richtig behandelt fühlen.

    Am besten beschweren Sie sich schriftlich oder vereinbaren ein Gespräch.

    Sie können sich auch an das Kundenreaktionsmanagement wenden.

  • Ich möchte beim Jobcenter Unterlagen einreichen. Wie kann ich das machen?

    Sie können die Dokumente per E-Mail schicken. Die E-Mailadresse Ihres zuständigen Jobcenter Standortes finden Sie hier.

    Schicken Sie Unterlagen immer nur in Kopie. Schreiben Sie auf alle Unterlagen immer die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft. So können wir die Unterlagen schneller zuordnen.

    Die kopierten Unterlagen senden Sie bitte an: Vahrenwalder Straße 245, 30179 Hannover.

     

Arbeitsuche

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  • Wie unterstützt mich das Jobcenter bei der Arbeitsuche?

    Wir haben viele Möglichkeiten, Sie bei der Arbeitsuche zu unterstützen.
    Grundsätzlich schauen wir immer, welche Möglichkeiten und Vorstellungen Sie haben.

    Dabei können wir Sie beraten.

    Außerdem können wir Bewerbungskosten zahlen oder Ihnen eine Weiterbildung ermöglichen.
    Im persönlichen Gespräch klären wir, welche Unterstützung Ihnen am besten hilft.

  • Muss ich jede Arbeit annehmen?

    Unser Ziel ist, dass Sie eine Arbeit finden, von der Sie dauerhaft leben können.

    Eine gut qualifizierte Arbeit bietet dafür die besten Möglichkeiten.

    Wenn es erforderlich ist, investieren wir Zeit und Geld, um Sie zu qualifizieren.

    Deshalb sprechen wir mit Ihnen darüber, welche Arbeit für Sie in Frage kommt und ob Sie Interesse an einer Ausbildung oder Weiterbildung haben.

  • Muss ich als Selbständige oder Selbständiger zur Arbeitsvermittlung bzw. muss ich mich bewerben?

    Sie erhalten auch als Selbständige oder Selbständiger einen Termin im Bereich Vermittlung, damit wir mehr über Ihre persönliche und berufliche Situation erfahren und um einschätzen zu können, ob wir Sie unterstützen können. Sie sind aber nicht verpflichtet, Ihre Selbständigkeit aufzugeben oder sich auf eine Stelle zu bewerben.

  • Ich möchte eine Weiterbildung machen. Wie bekomme ich die vom Jobcenter?

    Alle Fragen zur Weiterbildung können Sie mit uns besprechen.

    Wir können eine Weiterbildung fördern, wenn diese Ihre Chancen auf eine Arbeit verbessert.

    Möglich sind auch Weiterbildungen, die zum Erhalt einer Beschäftigung notwendig sind.

    Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen kommen grundsätzlich auch für Kundinnen und Kunden im fortgeschrittenen Lebensalter in Betracht.

    Wichtig ist, dass Sie die Voraussetzungen für die Weiterbildung erfüllen.

    Das klären wir im persönlichen Gespräch.

  • Ich möchte eine Ausbildung machen. Wie kann mich das Jobcenter unterstützen?

    Wir haben diverse Möglichkeiten, Sie bei der Suche oder Aufnahme einer Ausbildung zu unterstützen. Sollte aus unterschiedlichen Gründen eine Ausbildungsaufnahme auf dem regulären Ausbildungsmarkt nicht möglich sein, so gibt es dafür auch verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Das Jobcenter berät Sie gerne.

    Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

  • Ich habe ein Praktikum (eine Probearbeit) bei einem Betrieb. Wie kann mich das Jobcenter unterstützen?

    Ein Praktikum oder eine Probearbeit ist eine gute Möglichkeit, einen Betrieb von sich zu überzeugen.

    Wir können das zum Beispiel durch die Übernahme von Fahrkosten oder Kinderbetreuungskosten fördern. Das Praktikum kann bis zu sechs Wochen dauern.

    Teilen Sie uns bitte vorher über das Servicecenter mit, wenn Sie ein Praktikum machen möchten.

    Dann besprechen wir das weitere Verfahren mit Ihnen.

    Das ist wichtig, damit Sie während des Praktikums versichert sind.

  • Ich habe gesundheitliche Probleme. Wie finde ich eine passende Arbeit für mich?

    Ein Arzt muss feststellen, welche Tätigkeiten Sie machen können.

    Hierzu arbeiten wir mit Ärzten zusammen.

    Wir haben mehrere Angebote für Sie, damit Sie verschiedene Tätigkeiten ausprobieren können.

    Alle Fragen hierzu klären wir im persönlichen Gespräch.

  • Ich möchte mich selbstständig machen. Wie kann mich das Jobcenter dabei unterstützen?

    Wir können eine Selbstständigkeit durch Beratung, Qualifizierung und finanzielle Förderung unterstützen.

    Voraussetzung ist, dass eine Selbstständigkeit Aussicht auf Erfolg hat.

    Dies werden wir zunächst prüfen. Vereinbaren Sie hierzu ein Gespräch mit uns.

Grundsicherung

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  • Ich möchte Bürgergeld beantragen. Wie kann ich das machen?

    Sie müssen nicht persönlich im Jobcenter vorsprechen, um Bürgergeld zu erhalten. Sie können den Antrag auch digital stellen. 

    Alle Informationen zu Ihrem Antrag finden Sie hier.

  • Ich habe kein Geld und muss dringend etwas zu essen kaufen. Wie kann mir das Jobcenter helfen?

    Wenn Sie kein Geld haben und dringend Lebensmittel oder ähnliches brauchen, können Sie von uns einen Vorschuss oder ein Darlehen bekommen.

    Dazu geben wir Ihnen einen Zahlschein. Mit diesem Zahlschein erhalten Sie dann Bargeld.

    Damit Sie einen Zahlschein erhalten können, bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und einen aktuellen Kontoauszug mit.

  • Ich habe Schulden. Wie kann das Jobcenter mir helfen?

    Wir haben die Möglichkeit, Sie an eine Schuldnerberatung zu vermitteln.

    Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns!

  • Ich studiere/Ich mache eine Ausbildung, kann ich Bürgergeld beantragen?

    Beantragen können Sie Bürgergeld immer. Ob Sie eine Bewilligung erhalten, ist von verschiedenen Fragen abhängig, die wir individuell prüfen müssen.

    Studierenden empfehlen wir, alternativ zu klären, ob zum Beispiel ein Anspruch auf BAföG, Wohngeld oder Kinderzuschlag (wenn Sie ein Kind haben) besteht.

  • Ich habe keine deutsche Staatsangehörigkeit, kann ich trotzdem Arbeitslosengeld II (ab 1. Januar 2023: Bürgergeld)bekommen?

    Auch Personen ohne einen deutschen Pass können Leistungen erhalten. Dies ist aber an besondere Voraussetzungen gebunden, die wir individuell prüfen müssen.

  • Habe ich eine Krankenversicherung, auch wenn ich nicht arbeite?

    Wenn Sie Bürgergeld beziehen, bezahlen wir für Sie Beiträge zur Krankenversicherung. Damit sind Sie krankenversichert.

Wohnung und Umzug

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  • Ich suche eine Wohnung. Wie kann mir das Jobcenter helfen?

    Das Jobcenter vermittelt keine Wohnungen. Wenn Sie bereits Leistungen vom Jobcenter bekommen, müssen Sie, sofern Sie bereits ein Mietangebot haben, in dem für Sie zuständigen Standort des Jobcenters vorsprechen. Wir prüfen dann, ob wir die Mietkosten übernehmen können. Die Mietkaution können Sie von uns als Darlehen erhalten.

  • Ich möchte eine Wohnung in der Region Hannover mieten und beziehe Arbeitslosengeld II. Wie hoch darf die Miete sein?

    Grundsätzlich darf die Miete nicht über der festgelegten Grenze liegen. Die Grenzen finden Sie hier.

    In besonderen Fällen können wir auch höhere Mietkosten übernehmen.
    Dies klären wir im persönlichen Gespräch.

  • Ich wohne in einer anderen Stadt und beziehe dort Arbeitslosengeld II. Jetzt möchte ich in die Region Hannover umziehen. Was muss ich tun?

    Ihr aktuelles Jobcenter entscheidet über die Umzugskosten.

    Wenn Sie ein Angebot für eine Wohnung in der Region Hannover haben, nehmen Sie Kontakt auf mit dem zuständigen Jobcenter Standort.

    Am besten sprechen Sie dort persönlich vor.

  • Ich möchte innerhalb der Region Hannover umziehen und bekomme Arbeitslosengeld II vom Jobcenter Region Hannover. Was muss ich tun?

    Am besten vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Dann sprechen wir gemeinsam darüber.

    Wenn der Umzug erforderlich ist, können wir Ihre Umzugskosten übernehmen.

  • Ich wohne noch bei meinen Eltern und möchte eine eigene Wohnung mieten. Übernimmt das Jobcenter die Kosten?

    Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, können Sie aus der Wohnung der Eltern nur ausziehen, wenn dies erforderlich ist.

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns, bevor Sie ausziehen. Sonst kann es sein, dass wir die Mietkosten nicht übernehmen können.

  • Ich benötige Möbel und andere Dinge als Erstausstattung für meine Wohnung. Wie kann mir das Jobcenter helfen?

    Sie können für die Erstausstattung Ihrer Wohnung eine Pauschale erhalten.
    Damit können Sie Möbel und andere Gegenstände (zum Beispiel Geschirr) beschaffen.

    Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns!

  • Ich habe Mietschulden. Wie kann mir das Jobcenter helfen?

    Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Ihnen ein Darlehen gewähren.

    Um erneute Mietschulden zu vermeiden, werden die Mietkosten dann von uns direkt an Ihre Vermieterin oder den Vermieter überwiesen.

  • Ich habe Stromschulden. Wie kann mir das Jobcenter helfen?

    Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Ihnen ein Darlehen gewähren.
    Künftige Abschläge überweisen wir dann direkt an den Anbieter.
    So können wir erneute Stromschulden verhindern.

  • Ich habe Streit mit meiner Vermieterin oder meinem Vermieter. Wie kann mir das Jobcenter helfen?

    Sie können in eine Mietinteressenvertretung Ihrer Wahl eintreten.

    Die Kosten dafür können wir für ein Jahr übernehmen.

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