Ausbildungszuschuss

Was ist der Ausbildungszuschuss?

Wenn Sie als Betrieb in einem anerkannten Beruf ausbilden, können Sie dafür Förderung vom Jobcenter erhalten. Voraussetzung ist, dass Ihre neue Auszubildende oder Ihr neuer Auszubildender nicht älter als 34 Jahre ist und Leistungen vom Jobcenter bezieht.

Des Weiteren muss die oder der Auszubildende besonderen Unterstützungsbedarf haben. Besonderer Unterstützungsbedarf kann zum Beispiel in den schulischen Leistungen, der persönlichen und familiären Situation oder in der Dauer der Ausbildungssuche begründet sein.

Das Jobcenter fördert mit einem Zuschuss von 8.000,00 Euro.

Wie ist das Verfahren?

Sie möchten eine Auszubildende oder einen Auszubildenden einstellen und dafür den Ausbildungszuschuss erhalten?

Den Antrag können Sie formlos beim gemeinsamen Arbeitgeber-Service stellen:

E-Mail: Hannover.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Telefon: 0800 4 5555 20 (Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei)

Telefonsprechzeiten: Montag - Freitag: 8:00 - 18:00 Uhr

 

Es ist wichtig, dass Sie den formlosen Antrag auf einen Ausbildungszuschuss stellen, bevor Sie den Ausbildungsvertrag abschließen.

Wenn Sie den Antrag gestellt haben, benötigen wir anschließend:

  • den von Ihnen als Ausbildungsbetrieb vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
  • eine Kopie des beidseitig unterschriebenen Ausbildungsvertrages
  • die von Ihnen als Ausbildungsbetrieb ausgefüllte und unterschriebene De-minimis-Erklärung

Wie kann das Jobcenter Betriebe unterstützen, geeignete Auszubildende zu finden?

Betriebe, die Auszubildende suchen, können sich an das Ausbildungsbüro vom gemeinsamen Arbeitgeber-Service von Jobcenter Region Hannover und Agentur für Arbeit Hannover wenden.

Telefon: 0800/4 5555 20

E-Mail: hannover.ausbildungsbuero@arbeitsagentur.de

 

Den Flyer zum Ausbildungszuschuss finden Sie hier.

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