Umzug

Umzug innerhalb der Region Hannover

Folgendes ist bei Umzügen zu beachten:

Bitte holen Sie vor einem beabsichtigten Umzug unbedingt die Zusicherung des Jobcenters für die Übernahme der Unterkunftskosten ein! Eine Zusicherung wird unter zwei Voraussetzungen vom Jobcenter Region Hannover erteilt:

  1. Der Umzug muss notwendig sein, dass bedeutet, dass Sie einen wichtigen Grund für den Umzug haben und
  2. die neuen Kosten der Unterkunft müssen angemessen sein, das heißt, unterhalb der vor Ort geltenden Höchstbeträge liegen.

Für die Prüfung der Angemessenheit benötigt das Jobcenter Region Hannover folgende Informationen über die neue Wohnung:

  • Größe der Wohnung
  • Anzahl der Zimmer
  • Höhe der Kaltmiete
  • Höhe der Vorauszahlungen für die Nebenkosten
  • Höhe der Heizkosten
  • Heizkostenart
  • Höhe einer möglichen Mietkaution

Sollten Sie in einen Ort außerhalb der Region Hannover umziehen, bescheinigt Ihnen das neu zuständige Jobcenter die Angemessenheit der Unterkunftskosten; das Jobcenter Region Hannover entscheidet lediglich über den Umzugsgrund und erteilt bei Angemessenheit der Unterkunftskosten die Zusicherung zum Umzug.

Welches Jobcenter in der Region Hannover für Sie zuständig ist, ergibt sich aus der Postleitzahl Ihrer bisherigen Wohnung in der Region Hannover. Haben Sie vor Ihrem Umzug außerhalb der Region Hannover gewohnt, ist das Jobcenter am neuen Wohnort in der Region Hannover für Sie zuständig.

Zuzug aus einer anderen Stadt

Wenn Sie aus einer anderen Kommune in die Region Hannover umziehen möchten und an Ihrem bisherigen Wohnort bereits Bürgergeld beziehen, benötigen Sie eine schriftliche Zusicherung. Diese wird Ihnen von Ihrem bisherigen Jobcenter erteilt, wenn Ihr Umzug im leistungsrechtlichen Sinne erforderlich und die Aufwendungen für die neue Unterkunft hier in der Region Hannover angemessen sind. Diese Angemessenheitsprüfung geschieht in Abstimmung zwischen Ihrem bisherigen Jobcenter und dem Jobcenter Region Hannover. Ob der Umzug hingegen erforderlich ist, entscheidet ausschließlich Ihr bisheriges Jobcenter.

Wenn Sie umziehen, ohne die Zusicherung eingeholt zu haben oder Ihr bisheriges Jobcenter die Zusicherung ablehnt, kann es passieren, dass die Aufwendungen für die Unterkunft im Bereich des Jobcenters Region Hannover nicht in voller Höhe übernommen werden. Das umfasst gegebenenfalls auch eine häufig benötigte Mietkaution.

 

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