Regelbedarf

Die Regelbedarfe decken laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab und umfassen Kosten für:

  • Ernährung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Bekleidung
  • Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser)
  • Telefon/Internet
  • Teilhabe am kulturellen Leben
  • Bedürfnisse des täglichen Lebens

Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bilden mit ihren im Haushalt lebenden Eltern oder einem Elternteil gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, bilden für sich allein eine eigene Bedarfsgemeinschaft und müssen deshalb einen eigenen Antrag stellen.

Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Regelbedarf monatlich für:

  • Alleinstehende,
  • Alleinerziehende oder
  • Personen, deren Partner minderjährig ist
  • Volljährige, deren Partner/Partnerin inhaftiert ist
  • Volljährige, deren Partner/Partnerin in einem Pflegeheim lebt
  • Volljährige, die mit Partner/Partnerin aus Fluchtgründen noch keine Haushaltsgemeinschaft bilden konnte

563,00 Euro

  • Volljährige Partner in einer Ehe,
  • Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft oder
  • eingetragenen Lebenspartnerschaft

506,00 Euro (pro Person)

  • Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, oder
  • ohne Zustimmung des kommunalen Trägers umziehen

451,00 Euro

  • Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

471,00 Euro

  • Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

390,00 Euro

  •  Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

357,00 Euro

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