Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Dafür gibt es Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.
Sofern Schülerinnen und Schüler eine Ausbildungsvergütung erhalten, können wir keine Leistungen für Bildung und Teilhabe bezahlen.
Den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe können Sie formlos oder mit dem Antragsformular stellen. Bei Bewilligung erhalten Sie eine BuT-Berechtigung mit weiteren Informationen.
Fragen zu Bildung und Teilhabe beantwortet Ihr Jobcenter-Standort.
Info-Flyer in Englisch, Französisch, Polnisch, Türkisch, Russisch, Kurdisch, Farsi, Arabisch bitte hier anklicken.
Sie haben Fragen zu Bildung und Teilhabe?
Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Leistungsteam.

Leistungen für Lernförderung
- Für eine angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht) für Schülerinnen und Schüler können die Kosten übernommen werden.
- Die Förderung muss geeignet und erforderlich sein, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Es kommt nicht darauf an, ob die Versetzung gefährdet ist.
- Die Lernförderung dient nicht der Verbesserung des Notendurchschnitts!
- Den Förderbedarf bescheinigt die zuständige Lehrerin oder der Lehrer mit diesem Vordruck.
Leistungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Wir erstatten die Kosten für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen an den Anbieter der Mittagsverpflegung.
- Die Mittagsverpflegung an Schulen muss von der Schule selbst oder in Zusammenarbeit mit einer Kindertageseinrichtung organisiert sein.
- Bitte legen Sie dafür die BuT-Berechtigung bei dem Anbieter der Mittagsverpflegung vor.
Leistungen für eintägige Schul- und Kitaausflüge
- Wir übernehmen die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen.
- Bitte reichen Sie die Information der Kindertagesstätte oder Schule zum Ausflug beim Jobcenter ein. Notieren Sie bitte Ihre BG-Nummer auf dem Nachweis.
Leistungen für mehrtägige Schul- und Kita-Fahrten
- Wir übernehmen die tatsächlichen Kosten für mehrtägige Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen.
- Bitte reichen Sie den Nachweis über die Kosten im Jobcenter ein. Notieren Sie bitte Ihre BG-Nummer auf dem Nachweis.
- Die Kosten zahlen wir direkt an die Schule, Kindertageseinrichtung oder den Anbieter.
Bitte überweisen Sie die Kosten nicht selbst.
Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe
Wir übernehmen Kosten für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre für:
- Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
- Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht),
- vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Besuch von Museen),
- Teilnahme an Freizeiten.
- Sie brauchen die monatlichen Kosten nur einmal nachzuweisen. Wir überweisen dann für jeden Monat im gesamten Bewilligungszeitraum pauschal 15 Euro, in einer Summe.
Leistungen für den persönlichen Schulbedarf
Für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren zahlen wir für den Schulbedarf:
- 116,00 Euro zum 1. August eines Jahres,
- 58,00 Euro zum 1. Februar eines Jahres.
- Sie müssen hierfür keinen extra Antrag stellen. Die Beträge überweisen wir mit dem Bürgergeld.
- Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und 30. September Geburtstag haben und mit sechs Jahren eingeschult werden sowie für alle Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren, benötigen wir eine gültige Schulbescheinigung. Gleiches gilt, wenn Ihr Kind bereits mit fünf Jahren eingeschult wird.
Leistungen für die Schülerbeförderung
Wir erstatten die Kosten für Bus und Bahn für den Besuch der nächstgelegenen Schule, wenn
- die Kosten nicht von Dritten (Schule/ Kommune) übernommen werden (insbesondere im 1.-10. Schuljahrgang in Niedersachsen),
- die Entfernung zwischen Wohnort und Schule mindestens 2 km beträgt.
Wir überweisen den Betrag direkt an Sie.
Schülerinnen, Schüler und Jugendliche nutzen bitte die entsprechende Wochen- oder Monatskarte oder die Jugendnetzkarte aus dem Angebot des Großraum-Verkehr Hannover (GVH). GVH Fahrkarten.