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Teilzeitausbildung

Eine Ausbildung kann in Teilzeit absolviert werden.  Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsbetrieb einverstanden ist.

Grundsätzlich ist eine Teilzeitausbildung in allen betrieblichen Ausbildungsberufen möglich. Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit ist reduziert. Der Betrieb spricht mit der oder dem Auszubildenden individuell ab, zu welchen Zeiten und Arbeitstagen die betriebliche Ausbildung erfolgen soll.

Der Berufsschulunterricht wird aber in Vollzeit besucht. Der Urlaubsanspruch wird im Verhältnis zu den wöchentlichen Arbeitstagen berechnet. Der Ausbildungsbetrieb und der oder die Auszubildende müssen die Teilzeitvariante gemeinsam bei der zuständigen Kammer beantragen.

Teilzeitumschulung

Grundsätzlich kann auch eine betriebliche Umschulung in Teilzeit durchgeführt werden.

Eine Umschulung ist die verkürzte Variante einer Ausbildung, die durch das Jobcenter gefördert werden kann. Dadurch haben lebensältere Bewerberinnen oder Bewerber eine Chance, einen Berufsabschluss nachzuholen.

Für die Teilzeitvariante der Umschulung in Betrieben gelten dieselben Kriterien wie für Teilzeitausbildungen.

Den Flyer mit diesen Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie sich für eine Teilzeitausbildung oder Teilzeitumschulung interessieren, sprechen Sie mit Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Auch die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Region Hannover, Elke Heinrichs, berät Sie gern dazu!
 

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