Weiterbildung

Das Ziel des Jobcenters ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Je besser Sie qualifiziert sind, desto größer sind Ihre Chancen auf eine langfristige und gut bezahlte Tätigkeit. Deshalb fördert das Jobcenter Ihre berufliche Weiterbildung. Wenn Sie keinen Berufsabschluss haben, können wir auch eine Ausbildung fördern.

Voraussetzungen

Damit das Jobcenter Ihre berufliche Weiterbildung fördern kann, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind motiviert.
  • Sie sind für die Weiterbildung geeignet.
  • Sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 81 Abs. 2 SGB III.

Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner bespricht mit Ihnen die für Sie passenden Angebote und das weitere Vorgehen.

Aus- und Weiterbildung in Teilzeit

Grundsätzlich ist eine Weiterbildung oder eine Berufsausbildung auch in Teilzeit möglich. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Der Bildungsgutschein

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein. Mit diesem wird Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und die Fortzahlung des Bürgergelds für die Dauer der Weiterbildung zugesichert. Der Bildungsgutschein ist zeitlich befristet und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt.

Mehr Geld für Sie!

Welche weiteren Kosten übernimmt das Jobcenter?

Das Jobcenter übernimmt die Lehrgangskosten und Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung, Fahrtkosten, Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung, Verpflegung und gegebenenfalls angemessene Kosten für die Betreuung von Kindern.

Wir sind für Sie da!

Wenn Sie eine Ausbildung oder eine Weiterbildung machen möchten, wenden Sie sich an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Sollten Sie noch keinen persönlichen Kontakt im Jobcenter haben, rufen Sie uns an unter 0511 6559-1000.

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