Weiterbildung

Das Ziel des Jobcenters ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Je besser sie qualifiziert sind, desto größer sind Ihre Chancen auf eine langfristige und gut bezahlte Tätigkeit. Deshalb fördert das Jobcenter Ihre berufliche Weiterbildung. Wenn Sie keinen Berufsabschluss haben, können wir auch eine Ausbildung fördern.

Voraussetzungen

Damit das Jobcenter Ihre berufliche Weiterbildung fördern kann, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind motiviert.
  • Sie sind für die Weiterbildung geeignet.
  • Sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 81 Abs. 2 SGB III.

Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner bespricht mit Ihnen die für Sie passenden Angebote und das weitere Vorgehen.

Aus- und Weiterbildung in Teilzeit

Grundsätzlich ist eine Weiterbildung oder eine Berufsausbildung auch in Teilzeit möglich. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Der Bildungsgutschein

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein. Mit diesem wird Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und die Fortzahlung des Bürgergelds für die Dauer der Weiterbildung zugesichert. Der Bildungsgutschein ist zeitlich befristet und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt.

Mehr Geld für Sie!

 

Wenn eine Weiterbildung mindestens 8 Wochen dauert und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie ab 1. Juli 2023 für die Teilnahme jeden Monat einen Bonus in Höhe von 75,00 Euro zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld.

Führt die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss, erhalten Sie ab 1. Juli 2023 sogar ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,00 Euro.

Wenn Sie in der Weiterbildung zu einem Berufsabschluss die Zwischenprüfung bestehen, erhalten Sie 1.000,00 Euro.

Weitere 1.500,00 Euro erhalten Sie nach erfolgreichem Berufsabschluss.

 

Welche weiteren Kosten übernimmt das Jobcenter?

Das Jobcenter übernimmt die Lehrgangskosten und Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung, Fahrtkosten, Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung, Verpflegung und gegebenenfalls angemessene Kosten für die Betreuung von Kindern.

Wir sind für Sie da!

Wenn Sie eine Ausbildung oder eine Weiterbildung machen möchten, wenden Sie sich an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Sollten Sie noch keinen persönlichen Kontakt im Jobcenter haben, rufen Sie uns an unter 0511 6559-1000.

Oder schreiben Sie an jobcenter-region-hannover.kommunikation@jobcenter-ge.de.

Mehr Infos zur beruflichen Weiterbildung finden Sie in unserem Flyer.

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