Grundsicherungsgeld
"Bürgergeld" wird "Grundsicherungsgeld"
Ab 1. Juli 2026 gibt es Änderungen bei den Leistungen des Jobcenters.
Detaillierte Informationen zu allen Änderungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (externer Link).
Das Wichtigste in Kürze:
Was ändert sich?
Das Bürgergeld heißt künftig Grundsicherungsgeld. Das Jobcenter Region Hannover ist weiterhin für Sie da. Wir stellen Ihren Lebensunterhalt sicher und unterstützen Sie in schwierigen Lebenslagen.
Die Höhe der Geldleistung, die Sie vom Jobcenter erhalten, ändert sich hierdurch nicht.
Unser Ziel bleibt: Eine Arbeit, von der Sie leben können.
Wie bisher werden wir mit Ihnen gemeinsam nach geeigneten Wegen suchen, damit Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Wenn es Hindernisse gibt, haben wir verschiedene Möglichkeiten, Sie zu unterstützen.
Sofern für Ihre Arbeitsaufnahme erforderlich, können wir Sie mit Weiterbildungen und anderen Angeboten unterstützen.
Mitmachen bleibt Pflicht
Wichtig bleibt, dass Sie zuverlässig mit uns zusammenarbeiten und Termine wahrnehmen. Sogenannte Sanktionen betreffen bislang nur wenige Menschen, nämlich weniger als ein Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Die neuen Regelungen sehen strengere Konsequenzen vor für diejenigen, die nicht mitmachen.
Wer eine Fördermaßnahme ohne wichtigen Grund abbricht oder sich nicht nachweislich um Arbeit bemüht, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bisher. Der Regelbedarf wird dann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gekürzt.
Wer den ersten Termin im Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis wird die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt. Wenn jemand dreimal in Folge ohne wichtigen Grund nicht zum Termin im Jobcenter erscheint, entfällt die gesamte Leistung. Das betrifft auch die Wohnkosten.
Weiterhin gilt: Alle Betroffenen haben die Möglichkeit, uns vorher wichtige Gründe nachzuweisen.
Neuer „Deckel“, wenn die Wohnung zu teuer ist
Ab dem 1. Juli 2026 prüfen wir direkt beim ersten Antrag, ob die Wohnkosten angemessen sind. Zu hohe Wohnkosten werden für ein Jahr „gedeckelt“. Der "Deckel" beträgt das Eineinhalbfache der örtlichen Angemessenheit (Link). Es gibt eine Härtefallregelung, die insbesondere Bedarfsgemeinschaften mit Kindern besonders schützt.
Nach einem Jahr werden nur noch Wohnkosten erstattet, die angemessen sind.
Neue Regelungen beim Vermögen
Die Freibeträge für das Vermögen werden neu geregelt. Die Höhe des Schonvermögens richtet sich künftig nach dem Lebensalter:
- bis 30 Jahre: 5.000 Euro,
- bis 40 Jahre: 10.000 Euro,
- bis 50 Jahre: 12.500 Euro und
- über 50 Jahre: 20.000 Euro.
Was müssen Sie jetzt tun?
Die neuen Regeln treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Weiterhin gilt:
- Teilen Sie uns alle Veränderungen mit!
- Nehmen Sie Termine wahr!
- Informieren Sie uns rechtzeitig, wenn es Schwierigkeiten gibt!
Für schnellen, sicheren und unkomplizierten Kontakt nutzen Sie am besten Jobcenter.digital (Link) oder die Jobcenter-App (Link).
