Öffentliche Zustellung

Eine öffentliche Zustellung ist erforderlich, wenn eine Empfängerin oder ein Empfänger anders nicht erreicht werden kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Aufenthaltsort unbekannt und eine Zustellung an eine Vertretung nicht möglich ist. Dann fordert das Jobcenter Region Hannover die Empfängerin oder den Empfänger über eine öffentliche Bekanntmachung im Internet auf, das entsprechende Schriftstück im zuständigen Standort abzuholen.

Zwei Wochen nach der Veröffentlichung wird die Benachrichtigung gelöscht. Das Schriftstück gilt dann rechtlich als zugestellt.
 

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