Online-Vertretung
Online-Vertretung
Sie brauchen Unterstützung bei Ihren Angelegenheiten mit dem Jobcenter? Gerne können Sie eine Privatperson als Vertretung eintragen lassen.
Achtung! Aktuell können nur Bevollmächtigte gemäß § 13 SGB X online für Sie handeln. Alle anderen Vertretungsarten können, je nach gesetzlicher Grundlage, ausschließlich schriftlich oder persönlich in Ihrem Namen handeln.
In vier Schritten zur Online-Vertretung
- Füllen Sie die Vollmacht aus und übermitteln Sie diese persönlich oder schriftlich dem Jobcenter. Eine digitale Zustellung ist nicht zulässig. Eine Vollmacht finden Sie hier im pdf-Format.
Hinweis: Bisherige Vollmachten bleiben weiterhin gültig, gelten jedoch nicht für die Online-Vertretung, da hierfür die entsprechende Online-Vertretung ausdrücklich mit angegeben werden muss. - Das Jobcenter prüft die Vollmacht und legt die Vertretungsbeziehung im System an.
- Der Bevollmächtigte legt sich ein Online-Konto an und benötigt einen Freischaltcode vom Jobcenter. Infos zur Registrierung finden Sie hier.
- Der Bevollmächtigte und die zu vertretende Person können beide online agieren.
Momentan sind folgende Online-Funktionen für Bevollmächtigte möglich:
- Postfachnachrichten an das Jobcenter schreiben
- Aktuelle Anträge ansehen
- Bescheide und Schreiben des Jobcenters einsehen
- Dokumente hochladen
- Mitteilungen erhalten
- Antrag auf Grundsicherungsgeld stellen (Neuantrag)
- Veränderungsmitteilung schicken
- Weiterbewilligungsantrag stellen
Das Online-Angebot wird stetig in 2026 ausgebaut und auf dieser Seite veröffentlicht.