Online-Vertretung

Online-Vertretung

Sie brauchen Unterstützung bei Ihren Angelegenheiten mit dem Jobcenter? Gerne können Sie eine Privatperson als Vertretung eintragen lassen. 

Achtung! Aktuell können nur Bevollmächtigte gemäß § 13 SGB X online für Sie handeln. Alle anderen Vertretungsarten können, je nach gesetzlicher Grundlage, ausschließlich schriftlich oder persönlich in Ihrem Namen handeln.

In vier Schritten zur Online-Vertretung

  1. Füllen Sie die Vollmacht aus und übermitteln Sie diese persönlich oder schriftlich dem Jobcenter. Eine digitale Zustellung ist nicht zulässig. Eine Vollmacht finden Sie hier im pdf-Format.
    Hinweis: Bisherige Vollmachten bleiben weiterhin gültig, gelten jedoch nicht für die Online-Vertretung, da hierfür die entsprechende Online-Vertretung ausdrücklich mit angegeben werden muss.
  2. Das Jobcenter prüft die Vollmacht und legt die Vertretungsbeziehung im System an.
  3. Der Bevollmächtigte legt sich ein Online-Konto an und benötigt einen Freischaltcode vom Jobcenter. Infos zur Registrierung finden Sie hier
  4. Der Bevollmächtigte und die zu vertretende Person können beide online agieren.

Momentan sind folgende Online-Funktionen für Bevollmächtigte möglich: 

  • Postfachnachrichten an das Jobcenter schreiben 
  • Aktuelle Anträge ansehen
  • Bescheide und Schreiben des Jobcenters einsehen 
  • Dokumente hochladen 
  • Mitteilungen erhalten
  • Antrag auf Grundsicherungsgeld stellen (Neuantrag) 
  • Veränderungsmitteilung schicken
  • Weiterbewilligungsantrag stellen

Das Online-Angebot wird stetig in 2026 ausgebaut und auf dieser Seite veröffentlicht.

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