Unterkunft und Heizung

Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

Wenn Sie Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben, übernimmt das Jobcenter Region Hannover die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Unterkunftskosten setzen sich aus der Kaltmiete und den Betriebskosten (Nebenkosten) zusammen. Heizkosten werden gesondert übernommen.


Zu den Betriebskosten (Nebenkosten) gehören beispielsweise:

  • Wasser/Abwasser
  • Müllabfuhr, Straßenreinigung
  • Schornsteinreinigung
  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherung

     

Höchstgrenze der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung

Die entstehenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden auch dann vollständig übernommen, wenn zwar einer der Werte für die angemessene Höhe überschritten wird, aber die Aufwendungen insgesamt unterhalb der Summe dieser Höchstgrenzen liegen.

Welche Kosten übernehmen wir nicht?

Nicht zu den Nebenkosten gehören die Kosten für den Telefonanschluss, in der Regel auch nicht die Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz. Die Haushaltsenergie (Strom für Elektrogeräte, Licht, etc.) gehört ebenfalls nicht zum Bedarf der Unterkunft, sondern ist aus dem Regelbedarf zu bestreiten.

Unter den Rubriken Umzug, Wohnen und Heizung finden Sie zu diesen Themen detaillierte Informationen.

Wohneigentum

Auch wenn Sie eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus bewohnen, kann das Jobcenter die damit verbundenen Kosten in angemessener Höhe übernehmen. Dazu gehören:

  • angemessene Zinsen auf Hypotheken
  • Grundsteuer
  • Wohngebäudeversicherung
  • Erbbauzins
  • bestimmte weitere Nebenkosten

Aber: Tilgungsraten können grundsätzlich nicht übernommen werden, denn sie dienen dem Vermögensaufbau!

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