Schlichtungsstelle

Schlichtungsverfahren

Gemeinsam mit Ihrer Integrationsfachkraft erstellen Sie einen Kooperationsplan. Die konkreten Schritte auf dem Weg zu Ihrer beruflichen Eingliederung werden  festgehalten, so dass Ihnen der Kooperationsplan als Wegweiser zu Ihren Zielen dient. Es wird auch festgehalten, wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt.

Die gemeinsame Entwicklung des Kooperationsplans gelingt in den allermeisten Fällen problemlos.

Es kann jedoch Situationen geben, in denen Sie und Ihre Integrationsfachkraft sich nicht auf einen gemeinsamen Weg einigen können. Sollte es im Rahmen der Erstellung oder der Fortschreibung des Kooperationsplans zu Meinungsverschiedenheiten kommen, dann können Sie oder Ihre Integrationsfachkraft ein Schlichtungsverfahren beauftragen.

Im Schlichtungsverfahren wird eine Schlichtungsperson hinzugezogen. In einem gemeinsamen Gespräch unterstützt diese Person Sie und Ihre Integrationsfachkraft, eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung zu finden. Die Schlichtungsstelle im Jobcenter Region Hannover ist neutral und erhält keine Weisungen durch das Jobcenter bzw. durch die Geschäftsführung des Jobcenters. Das heißt, dass die Schlichtungsperson Ihr Schlichtungsgespräch moderierend begleiten wird, ohne für eine der beiden Parteien einzutreten und ohne eine Anweisung zur Konfliktlösung zu erhalten.

Schlichtungsverfahren

Was sollten Sie über das Schlichtungsverfahren noch wissen?

  • Ziel ist es, die bestehende Meinungsverschiedenheit einvernehmlich aufzulösen. 
  • Ihre Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig.
  • Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Sie können jedoch immer eine Vertrauensperson hinzuziehen.
  • Durch ein Schlichtungsverfahren entstehen für Sie keine Nachteile. Eventuelle Leistungsminderungen können für die Zeit des Schlichtungsverfahrens nicht eintreten.
  • Das Schlichtungsverfahren findet in der Regel im für Sie zuständigen Jobcenter statt. Sollten Sie hier andere Räumlichkeiten wünschen, teilen Sie dies der Schlichtungsperson gern mit.
  • Die Schlichtungsperson wird Ihnen keine Lösung vorgeben, sondern Sie und die Integrationsfachkraft bei der Suche nach einem Kompromiss unterstützen und ggf. eigene Lösungsvorschläge mit einbringen. Die Konfliktlösung liegt bei Ihnen und Ihrer Integrationsfachkraft.
  • Das Schlichtungsverfahren endet mit der Einigung auf einen neuen oder fortgeschriebenen Kooperationsplan. Damit sich Ihr Eingliederungsprozess nicht unnötig verzögert, ist das Schlichtungsverfahren auf vier Wochen begrenzt. 
  • Eine Beauftragung eines Schlichtungsverfahrens können Sie über Ihre Integrationsfachkraft erwirken. Sie können sich auch direkt per E-Mail an die Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsperson wird zeitnah telefonischen Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Kontaktperson:
Herr Jongen

Adresse:
Jobcenter Region Hannover
-Schlichtungsstelle-
Vahrenwalder Straße 245
30179 Hannover

Telefon: 0511 6559-4500

E-Mail: jobcenter-region-hannover.schlichtungsstelle[at]jobcenter-ge.de

Den Flyer zur Schlichtungsstelle finden Sie hier.

Nach oben scrollen