Sozialversicherung

Kranken- und Pflegeversicherung

Für alle, die Bürgergeld erhalten, stellt das Jobcenter Region Hannover eine Kranken- und Pflegeversicherung sicher.

Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, prüft das Jobcenter, ob Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert werden können.

Das Jobcenter meldet Sie grundsätzlich bei der gesetzlichen Krankenkasse an, bei der Sie vor dem Bezug kranken- und pflegeversichert waren und führt die Beiträge direkt an die gesetzliche Krankenkasse ab.

Waren Sie unmittelbar vor dem Bezug vonm Bürgergeld von Arbeitsuchenden bei einer privaten Krankenkasse versichert, bleiben Sie auch während des Bezuges von Leistungen in der privaten Krankenkasse versichert. Das Jobcenter übernimmt die Beiträge der privaten Krankenkasse als Zuschuss und führt die Beiträge direkt an die private Krankenkasse ab.

Grundlage für die Übernahme der privaten Krankenkassenbeiträge bildet der sogenannte Basistarif. Der Basistarif ist mit den Leistungen, die eine gesetzliche Krankenversicherung gewährt, vergleichbar. Das Jobcenter übernimmt maximal den Zuschuss zu den privaten Krankenkassenbeiträgen in Höhe des halben Basistarifs. Eine Halbierung des Basistarifs erfolgt, weil die private Krankenkasse verpflichtet ist, bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit den Beitrag zum Basistarif zu halbieren.

Sollten Ihre tatsächlichen Beiträge an die private Krankenkasse niedriger sein, dann werden diese niedrigeren Beiträge als Zuschuss zu den privaten Krankenkassenbeiträgen übernommen.

Rentenversicherung

Wenn Sie erwerbsfähig sind und Bürgergeld erhalten, meldet das Jobcenter Region Hannover Anrechnungszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Meldung von Anrechnungszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt nicht, wenn Sie zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit

  • Bürgergeld lediglich als Darlehen erhalten oder
  • lediglich Leistungen für zum Beispiel eine Erstausstattung erhalten oder
  • lediglich Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten oder
  • lediglich einen Zuschuss zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.

Über die an den Rentenversicherungsträger gemeldeten Zeiten des Bezugs von Bürgergeld werden Sie zum Ende des Leistungsbezugs oder zum Jahreswechsel schriftlich informiert.

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