Weitere Unterstützungsangebote

Vermittlungsbudget (VB)

Das Vermittlungsbudget ermöglicht eine flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung.
Sie dient dem Ziel,  Sie bei der Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer Ausbildung zu unterstützen.
Ihre Beratungsfachkraft stellt mit Ihnen gemeinsam den Bedarf fest und entscheidet in Ihrem persönlichen Einzelfall über die notwendige Förderung. Förderungen sind u.a. möglich für:

  • Kosten im Zusammenhang mit Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen
  • Fahrtkosten zur Arbeitsstelle (zeitlich begrenzt)
  • Kosten für Nachweise, Berechtigungen (z. B. Gesundheitszeugnis)
  • Arbeitskleidung/Arbeitsmittel sofern nicht vom Arbeitgeber gestellt

Sprechen Sie Ihre Beratungsfachkraft möglichst frühzeitig an, wenn Sie eine Unterstützung zur Arbeitsaufnahme benötigen.
Bereits verauslagte Kosten können rückwirkend leider nicht erstattet werden.

 

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Wenn Sie eine bestimmte Qualifizierung benötigen, um eine Arbeit aufzunehmen, können wir das fördern. Dabei reichen unsere Möglichkeiten bis zur Förderung eines Berufsabschlusses, zum Beispiel über eine betriebliche Einzelumschulung. Umschulungen sind auch in Teilzeit möglich.

Mehr Infos zur beruflichen Weiterbildung finden Siein unserem Flyer.

Arbeitsgelegenheiten (AGH)

Für erwerbsfähige Leistungsberechtige, bei denen eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt aktuell nicht möglich ist, bietet das Jobcenter Region Hannover Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) an.


Ziele von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) sind die Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit und die Heranführung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an den allgemeinen Arbeitsmarkt. AGH-MAE sind nachrangig. Das heißt, Sie können nur teilnehmen, wenn eine Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung nicht unmittelbar möglich ist. Grundsätzlich ist eine Teilnahmedauer von 24 Monaten innerhalb von fünf Jahren zulässig. Ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte und erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit minderjährigen Kindern können maximal 36 Monate innerhalb von fünf Jahren teilnehmen.
 

Arbeiten, die im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten geleistet werden, müssen im öffentlichen Interesse liegen, zusätzlich und wettbewerbsneutral sein. So soll vermieden werden, dass bestehende Arbeitsplätze verdrängt werden oder ihre Entstehung verhindert wird. Für die Dauer der Teilnahme erhalten erwerbsfähige Leistungsberechtigte zuzüglich zum Bürgergeld eine angemessene Mehraufwandsentschädigung (ab 2. Mai 2023 1,60 € je geleisteter Beschäftigungsstunde), die den arbeitsbedingten Mehraufwand abdecken soll. Diese wird nicht auf die Leistungen zum Lebensunterhalt angerechnet.

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Personen, deren berufliche Eingliederung erschwert ist, können Maßnahmen für die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen oder Aktivierung für den Einstieg ins Berufsleben erhalten. Das können unter anderem sein: Bewerbungstraining, Vermittlungsgutschein oder Praktika.

Betriebliches Praktikum

Im Rahmen der Eignungsprüfung für einen Arbeitsplatz können die Fähigkeiten und Qualifikation in einem Praktikum abgeklärt werden. Das Praktikum darf höchstens sechs Wochen dauern und ist vorher durch den persönlichen Ansprechpartner zu genehmigen.  

Probebeschäftigung

Bei einer Probebeschäftigung arbeiten Sie bis zu drei Monate in einem Betrieb. Dabei erhalten Sie ein volles Gehalt. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens ein Jahr arbeitslos gemeldet sind und 21 Monate Grundsicherung beziehen. Des Weiteren muss es Gründe geben, die es für Sie schwierig machen, eine Arbeit zu finden.

Mer Infos zur Probebeschäftigung finden Sie in unserem Flyer.

Teilhabe am Arbeitsmarkt

Teilhabe am Arbeitsmarkt ist ein Mix an Förderangeboten.  Das Jobcenter fördert dabei bis zu fünf Jahre eine sozialversicherungspflichtige Arbeit. Dazu unterstützen wir Sie mit Weiterbildungen und einem begleitenden Coaching. Voraussetzung ist, dass Sie über 25 Jahre sind und mindestens sechs Jahre Geld vom Jobcenter beziehen.

Mehr Infos zu Teilhabe am Arbeitsmarkt finden Sie in unserem Flyer.

Eingliederungszuschuss

Manchmal stimmen die vorhandenen Qualifikationen des Bewerbers nicht mit den Anforderungen eines Stellenangebotes überein. Ist der Arbeitgeber dennoch bereit, einen Bewerber sozialversicherungspflichtig einzustellen, kann als Ausgleich ein Eingliederungszuschuss (EGZ) gewährt werden. Der EGZ soll anfängliche Defizite auffangen. Für ältere und schwerbehinderte Menschen greifen andere, weitergehende Förderinstrumente. Die Beantragung muss immer vor Arbeitsaufnahme durch den Arbeitgeber gestellt werden.

Einstiegsgeld

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit kann mit dem Einstiegsgeld unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden. Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Bürgergeld gezahlt werden. Näheres erfragen Sie bitte bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Mehr Infos zum Einstiegsgeld finden Sie in unserem Flyer.

Kommunale Eingliederungsleistungen

Neben unseren originären Möglichkeiten können Sie darüber hinaus die folgenden, kommunalen Leistungen in Anspruch nehmen, wenn diese zur Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich sind:

 

  • Betreuung minderjähriger Kinder oder die Pflege von Angehörigen
  • Schuldnerberatung
  • Psychosoziale Betreuung
  • Suchtberatung
     

Natürlich gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten im Individualfall. Halten Sie deshalb regelmäßig Kontakt zu Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner – gemeinsam werden Sie das für Sie passende Unterstützungsangebot auswählen.

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