Heizung
Heizkosten
Heizkosten übernimmt das Jobcenter Region Hannover in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, sofern der Heizkostenverbrauch nicht als zu hoch angesehen wird.
Ist dies der Fall, erfolgt nach Ablauf einer Übergangsfrist eine Reduzierung der Heizkosten auf die seit Juni 2015 geltenden Grenzwerte:
angemessene Kosten pro m² (angemessene Wohnfläche) | ||
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| zentrale | dezentrale |
Erdgas | 1,69 € | 1,53 € |
Fernwärme | 1,96 € | 1,79 € |
Heizöl | 1,91 € | 1,74 € |
Heizstrom | - | 3,92 € |
Neben- und Heizkostenabrechnungen
Sie erhalten grundsätzlich einmal jährlich eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung von Ihrem Vermieter. Nach Erhalt dieser Heiz- und Nebenkostenabrechnung sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich beim Jobcenter einzureichen. Bei Nachzahlungen prüft das Jobcenter, ob die erhöhten Kosten übernommen werden können.
Bitte beachten Sie:
Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen mindern die Kosten der Unterkunft im Folgemonat der Gutschrift oder Überweisung (Zeitpunkt des Zuflusses der Rückzahlung oder Zeitpunkt der Gutschrift) und werden mit Ihren laufenden Leistungen verrechnet.
Sollten sich zudem auch die monatlichen Abschläge ändern, müssen Ihre Kosten der Unterkunft neu berechnet werden.